Satzung


Satzung des Vereines FC Ummel

in der Fassung vom 30.01.2025

 §1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen “FC Ummel“ (= Fußballclub Ummel) und hat seinen Sitz in  Hepstedt. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz  „e.V.“.  

Gründungstag ist der 24.03.2012 

§2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht  insbesondere durch Unterhaltung von Sportanlagen sowie Förderung sportlicher Übungen  und Leistungen.  

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des  Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist politisch,  ethnisch und konfessionell neutral.  

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mitgliedschaft

Jede Person kann Mitglied werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet  der Vorstand abschließend.  

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt mittels einer schriftlichen Erklärung an den  Vorstand mit einer Frist von einem Monat zum darauf folgenden Monatsersten, oder  Ausschluss wegen groben Verstoßes gegen die Vereinsinteressen. Über den Ausschluss  entscheidet die Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit.  

Mitglieder entrichten Jahresbeiträge. Die Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung. 

§4 Vorstand

Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus drei Personen ohne besondere  Ämterbezeichnung, die gleichzeitig Vereinsmitglieder sein müssen. Jeweils zwei sind  gemeinsam vertretungsberechtigt. Der erweiterte Vorstand besteht aus den vorgenannten  drei Personen sowie maximal weiteren zehn Personen, die auch Vereinsmitglieder sein  müssen. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für zwei  Jahre gewählt und bleiben nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Der Vorstand  kann – neben den gewählten Vorstandsmitgliedern – weitere Personen berufen, die dem  Vorstand in Vereinsangelegenheiten beratend und/oder unterstützend zur Seite stehen.  Die Anzahl dieser Personen richtet sich nach den Erfordernissen.

 §5 Mitgliederversammlung

Jedes Jahr findet, möglichst im ersten Quartal, die ordentliche Mitgliederversammlung  statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn die  Einberufung von einem Zehntel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe  vom Vorstand schriftlich verlangt wird.  

Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand schriftlich mit einer Ladungsfrist von zwei  Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen.  

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom  Versammlungsleiter zu unterschreiben. 

§6 Geschäftsjahr und Verwendung der Mittel

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.  

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die  Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person  durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch  unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.  

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen  des Vereins jeweils zur Hälfte zurück an die Vereine SV Eintracht Hepstedt/Breddorf e.V.  und TSV Timke e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, sportliche  Zwecke zu verwenden haben. 

Hepstedt, 30.01.2025